Private Rentenversicherung Garantiezins

Der gesetzliche Garantiezins bei der Rentenversicherung beträgt ab 2004 2,75%.

Der neue Mindestsatz gilt ab dem 01. Januar 2004 für alle danach abgeschlossenen Neuverträge.
Der Garantiezins legt fest, wie viel Versicherungen ihren Kunden jedes Jahr mindestens gutschreiben müssen.

Für vor dem 1. Juli 2000 abgeschlossene Versicherungsverträge bleibt der Garantiezins weiterhin bei vier Prozent.

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